Terminservice für Anschlussnutzer

Sie haben Post von EGS erhalten?

Dann steht bei Ihnen ein Zählerwechsel an. EGS ist der beauftragte Montagedienstleister und führt die Arbeiten im Auftrag Ihres Netz- bzw. Messstellenbetreibers durch. Hier finden Sie alles zu Vorbereitung, Ablauf und Sicherheit – ruhig erklärt, ohne Fachchinesisch.

Bitte halten Sie Ihr Terminanschreiben bereit, wenn Sie uns kontaktieren – so können wir Ihnen am schnellsten helfen.

EGS-Monteur wird von einer Anschlussnutzerin an der Haustür begrüßt
  • Wer wir sind

    EGS ist ein deutschlandweit tätiger Montagedienstleister für Zählerwechsel – wir sind nicht Ihr Netzbetreiber und nicht Ihr Energielieferant.

  • In wessen Auftrag wir kommen

    Ihr Netz- bzw. Messstellenbetreiber hat uns mit dem Wechsel beauftragt. Er steht in Ihrem Ankündigungsschreiben.

  • Was es kostet

    Durch den EGS-Einsatz entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten. An Ihrem Liefervertrag ändert sich nichts.

Vorbereitung

So bereiten Sie den Termin vor.

  • Der Zähler und der Weg dorthin sind frei zugänglich – Gegenstände vor dem Zählerplatz bitte rechtzeitig wegräumen.
  • Kellerräume, Hausanschlussräume und Zählerschränke lassen sich öffnen (Schlüssel bereithalten).
  • Im Mietobjekt: bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Hausmeister abstimmen.
  • Sie können nicht selbst da sein? Eine volljährige Vertrauensperson kann den Zugang ermöglichen.
  • Beim Stromzählerwechsel: empfindliche Geräte kontrolliert herunterfahren und nach Möglichkeit vom Netz trennen.
  • Haustiere so unterbringen, dass der Monteur sicher arbeiten kann.
  • Terminankündigung griffbereit halten – sie enthält ggf. projektspezifische Hinweise.

Wichtig ist nicht, dass Sie persönlich anwesend sind – wichtig ist, dass der Zugang sichergestellt ist.

Termin passt nicht?

Kein Problem: Rufen Sie die Service-Hotline an oder schreiben Sie uns – wir finden gemeinsam einen neuen Termin.

Ablauf

So läuft der Termin ab.

  1. Zugang vorbereiten

    Sie (oder Ihre Vertrauensperson) ermöglichen den Zugang zum Zähler – siehe Checkliste oben. Bei frei zugänglichen Zählern ist oft gar keine Anwesenheit nötig; maßgeblich sind die Hinweise in Ihrem Anschreiben.

  2. Der Monteur legitimiert sich

    Unser Monteur stellt sich vor, legitimiert sich mit Dienstausweis bzw. projektspezifischem Nachweis und erklärt Ihnen kurz die geplanten Arbeiten. Es werden keine Verkäufe, Vertragsabschlüsse oder Barzahlungen verlangt. Bei Unsicherheit nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit aus Ihrem offiziellen Schreiben.

  3. Zählerwechsel & Prüfung

    Je nach Gewerk wird die Versorgung kurz unterbrochen. Beim Strom: alter Zähler raus, neuer Zähler rein, anschließend die vorgesehenen Prüfungen – beim intelligenten Messsystem zusätzlich Einrichtung und Prüfung von Gateway und Kommunikationsverbindung. Beim Gaszähler folgt nach dem Wechsel die Dichtheitsprüfung, beim Wasserzähler die Kontrolle von Anschlüssen und Funktion. Zählernummern, Zählerstände und Einbaudaten werden digital dokumentiert. Beim Stromzähler dauert das in der Regel rund 30 Minuten (Unterbrechung ca. 10–15 Minuten); die genaue Dauer hängt von Zählerart, Zugänglichkeit und Anlage ab.

  4. Abschluss & Dokumentation

    Der Monteur führt die Funktionsprüfungen durch, stellt die Versorgung wieder her, hinterlässt den Arbeitsbereich ordentlich und nimmt den alten Zähler zur Rückführung an den Auftraggeber mit. Prüfen Sie danach kurz, ob Ihre Geräte wieder ordnungsgemäß laufen – bei Auffälligkeiten melden Sie sich über die Kontaktstelle in Ihrem Anschreiben oder bei Ihrem Netz- bzw. Messstellenbetreiber.

Monteur-Verifikation

Woran Sie unsere Monteure erkennen.

  • So legitimieren sich EGS-Monteure

    Mit einem Dienstausweis mit Foto, je nach Projekt zusätzlich mit einem Nachweis Ihres Netz- bzw. Messstellenbetreibers – und in EGS-Arbeitskleidung.

  • Woran Sie echte Ankündigungen erkennen

    Ihr offizielles Terminanschreiben nennt EGS als beauftragten Dienstleister, Ihren zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber sowie ein konkretes Zeitfenster.

  • Nur angekündigte Arbeiten

    Unser Monteur führt ausschließlich die angekündigten Arbeiten aus – keine zusätzlichen Angebote, keine Vertragsabschlüsse an der Tür, keine Barzahlung.

  • Im Zweifel: nachfragen

    Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit aus Ihrem Anschreiben oder unsere Service-Hotline – wir bestätigen Ihnen gern, ob ein Einsatz bei Ihnen geplant ist. Dieser Bereich ist ein Informations- und Kontaktangebot, keine automatische Echtzeitprüfung.

Kontakt & Terminfragen

Termin ändern oder Rückfrage stellen.

Häufige Fragen

Antworten in vier Kategorien.

Allgemeine Fragen

Wer ist EGS?

EGS European Grid Solutions ist ein deutschlandweit tätiger Montagedienstleister. Im Auftrag von Netz- und Messstellenbetreibern wechseln wir Strom-, Gas- und Wasserzähler und installieren moderne Messeinrichtungen, intelligente Messsysteme und Steuerboxen.

Warum wurde EGS mit dem Zählerwechsel beauftragt?

Ihr Netz- bzw. Messstellenbetreiber ist gesetzlich für die Messstellen in seinem Gebiet verantwortlich. Für die Montage beauftragt er spezialisierte Dienstleister – EGS führt die Arbeiten in seinem Auftrag und nach seinen Vorgaben aus.

Warum wird mein Zähler ausgetauscht?

Der Austausch ist gesetzlich vorgegeben: Das Messstellenbetriebsgesetz regelt die Modernisierung der Zähler, das Eichrecht schreibt den turnusmäßigen Wechsel nach Ablauf der Eichfrist vor. Sie müssen dafür nichts beantragen.

Ich habe einen anderen Strom- oder Gaslieferanten – warum werde ich trotzdem vom Netzbetreiber kontaktiert?

Ihr Lieferant verkauft Ihnen Energie, der Zähler gehört aber zum Netz- bzw. Messstellenbetrieb. Der Zählerwechsel ist daher unabhängig davon, bei wem Sie Ihren Tarif haben. An Ihrem Liefervertrag ändert sich durch den Wechsel nichts.

Entstehen mir durch den EGS-Termin zusätzliche Kosten?

Durch den Einsatz von EGS entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten. Fragen zu den gesetzlich geregelten Entgelten des Messstellenbetriebs beantwortet Ihr Netz- bzw. Messstellenbetreiber – die Abrechnung läuft nicht über EGS.

Kann sich der Monteur ausweisen?

Ja. Unsere Monteure legitimieren sich mit einem Dienstausweis mit Foto, je nach Projekt zusätzlich mit einem Nachweis des Auftraggebers. Im Zweifel nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit aus Ihrem Terminanschreiben oder rufen unsere Service-Hotline an – wir bestätigen den Einsatz.

Wie lange dauert ein Zählerwechsel ungefähr?

Beim Stromzähler in der Regel rund 30 Minuten inklusive Prüfung und Dokumentation. Die genaue Dauer hängt von Zählerart, Zugänglichkeit und dem Zustand der Anlage ab.

Muss die Versorgung während des Wechsels unterbrochen werden?

Ja, kurzzeitig. Beim Stromzähler ist die Versorgung etwa 10–15 Minuten unterbrochen; bei Gas- und Wasserzählern wird die jeweilige Leitung für die Dauer des Wechsels abgesperrt. Danach wird die Versorgung wiederhergestellt und geprüft.

Was passiert mit dem alten Zähler?

Unser Monteur dokumentiert den letzten Zählerstand, nimmt das Altgerät mit und führt es sicher an Ihren Netz- bzw. Messstellenbetreiber zurück. Für Sie entsteht kein Aufwand.

Was passiert mit meinen Daten?

Wir erfassen keine Verbrauchsdaten für eigene Zwecke. Montagedaten wie Zählernummern, Zählerstände und Fotos der Messstelle werden verschlüsselt an den zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber übermittelt – gemäß DSGVO und Messstellenbetriebsgesetz. Eine Nutzung zu Werbezwecken findet nicht statt.

Fragen zum Termin

Was muss ich vor dem Termin vorbereiten?

Sorgen Sie für freien Zugang zum Zähler: Weg und Zählerplatz freiräumen, Keller- bzw. Hausanschlussraum und Zählerschrank aufschließbar machen. Beim Stromzählerwechsel empfindliche Geräte kontrolliert herunterfahren und möglichst vom Netz trennen, Haustiere sicher unterbringen und das Terminanschreiben bereithalten.

Muss ich persönlich anwesend sein?

Nicht zwingend – entscheidend ist, dass der Zugang zum Zähler sichergestellt ist. Bei frei zugänglichen Zählern (z. B. im gemeinschaftlichen Kellerraum) ist Ihre Anwesenheit meist nicht nötig; maßgeblich sind die Hinweise in Ihrem Ankündigungsschreiben. Liegt der Zähler in der Wohnung, benötigen wir Zugang.

Kann eine andere Person den Zugang ermöglichen?

Ja. Eine volljährige Vertrauensperson – etwa ein Familienmitglied, Nachbar oder der Hausmeister – kann den Zugang ermöglichen, wenn Sie selbst verhindert sind.

Wie kann ich einen Termin verschieben?

Kontaktieren Sie uns telefonisch über die Service-Hotline oder per E-Mail – wir finden gemeinsam einen neuen Termin. Bitte halten Sie dabei Ihr Terminanschreiben bereit.

Was passiert, wenn der Zähler nicht zugänglich ist?

Dann kann der Monteur die Arbeiten nicht ausführen. Sie erhalten eine Benachrichtigung mit Informationen zum weiteren Vorgehen bzw. einem neuen Termin. Bleiben mehrere Anläufe erfolglos, informieren wir Ihren Netz- bzw. Messstellenbetreiber, der die nächsten Schritte mit Ihnen abstimmt.

Was passiert, wenn ich beim Termin nicht da bin?

Der Monteur hinterlässt eine Benachrichtigung, und Sie erhalten einen neuen Terminvorschlag. Melden Sie sich gern vorab, wenn Sie schon wissen, dass ein Termin nicht passt – das spart beiden Seiten Wege.

Was gilt, wenn der Monteur verspätet ist oder nicht erscheint?

Wir arbeiten mit Zeitfenstern, weil sich Einsätze vor Ort verschieben können. Sollte das Zeitfenster deutlich überschritten sein oder der Monteur nicht erscheinen, melden Sie sich bitte über die Service-Hotline – wir klären den Stand und vereinbaren bei Bedarf sofort einen neuen Termin.

Muss ich für den Termin Urlaub nehmen?

In den meisten Fällen nicht: Frei zugängliche Zähler kommen oft ohne Ihre Anwesenheit aus, alternativ kann eine Vertrauensperson den Zugang ermöglichen. Liegt der Zähler in der Wohnung, genügt in der Regel die kurze Zeit des Wechsels.

Was gilt bei Mehrfamilienhäusern oder gemeinschaftlichen Zählerräumen?

Hier stimmen wir den Zugang meist mit der Hausverwaltung oder dem Hausmeister ab. Als Bewohner:in müssen Sie dann häufig nichts weiter tun – außer der Zähler befindet sich in Ihrer Wohnung; dann benötigen wir Zugang zu dieser.

Technische Fragen

Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

Ein digitaler Stromzähler ohne Kommunikationsmodul. Er zeigt Zählerstand und je nach Gerät weitere Werte direkt am Display an – abgelesen wird weiterhin vor Ort am Gerät.

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys / „Smart Meter“)?

Eine moderne Messeinrichtung plus Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Das Gateway überträgt Messwerte verschlüsselt an die berechtigten Stellen – Grundlage z. B. für automatische Ablesung und künftige flexible Anwendungen.

Was ist der Unterschied zwischen mME und iMSys?

Kurz: Die mME misst digital, das iMSys misst digital und kommuniziert. Ob bei Ihnen eine mME oder ein iMSys eingebaut wird, entscheidet Ihr Netz- bzw. Messstellenbetreiber nach den gesetzlichen Vorgaben – es steht in Ihrem Ankündigungsschreiben.

Wie wird geprüft, ob der neue Zähler korrekt funktioniert?

Nach der Montage führt der Monteur die vorgesehenen Funktions- und Inbetriebnahmeprüfungen durch, beim iMSys inklusive Prüfung der Kommunikationsverbindung. Zählernummern, Zählerstände und Einbaudaten werden digital dokumentiert – mit Fotonachweis.

Was passiert, wenn mein Zählerplatz technisch nicht geeignet ist?

Dann dokumentiert der Monteur den Zustand und informiert Ihren Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Dieser stimmt die weiteren Schritte mit Ihnen ab – eigenmächtige Umbauten am Zählerplatz nimmt EGS nicht vor.

Sind die neuen Zähler mit Photovoltaik, Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher kompatibel?

Ja, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind für solche Anlagen ausgelegt (z. B. Zweirichtungsmessung bei Einspeisung). Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen kann Ihr Netzbetreiber zusätzlich eine Steuerbox vorsehen – Details dazu regelt er direkt mit Ihnen.

Muss ich meinen alten Zählerstand selbst notieren?

Nein, das übernimmt der Monteur: Alt- und Neustand werden mit Foto dokumentiert und an Ihren Betreiber übermittelt. Sie können den Stand für Ihre Unterlagen aber gern zusätzlich fotografieren.

Welche Arbeiten führt EGS bei Gas- und Wasserzählern durch?

Wir wechseln die Zähler im Turnus, prüfen beim Gaszähler nach dem Wechsel die Dichtheit und kontrollieren beim Wasserzähler Anschlüsse und Funktion. Auch hier wird alles digital dokumentiert.

Probleme, Schäden & Störungen

Nach dem Stromzählerwechsel funktionieren Geräte nicht mehr – was tun?

Prüfen Sie zunächst Sicherungen und FI-Schalter und starten Sie die Geräte neu; Uhren und Zeitschaltungen müssen nach der Unterbrechung oft neu gestellt werden. Besteht das Problem weiter, melden Sie sich über die Kontaktmöglichkeit in Ihrem Anschreiben oder unsere Service-Hotline.

Eine Sicherung hat ausgelöst – was tun?

Schalten Sie die Sicherung einmal wieder ein. Löst sie erneut aus, schalten Sie sie nicht wiederholt zu, sondern kontaktieren Sie uns bzw. bei Gefahr den Störungsdienst Ihres Netzbetreibers oder einen Elektrofachbetrieb.

An wen wende ich mich bei einem möglichen Schaden?

Direkt an uns – per E-Mail oder Service-Hotline. Schildern Sie den Schaden möglichst mit Fotos und halten Sie Ihr Terminanschreiben bereit. Wir dokumentieren den Fall und klären die weitere Bearbeitung mit unserem Auftraggeber.

Was ist bei Gasgeruch zu tun?

Betätigen Sie keine elektrischen Schalter und vermeiden Sie offene Flammen. Öffnen Sie – sofern gefahrlos möglich – Fenster und Türen, verlassen Sie das Gebäude und warnen Sie Mitbewohner. Rufen Sie aus sicherer Entfernung den Gasnotruf Ihres Netzbetreibers oder die Feuerwehr (112).

Was ist bei einer Undichtigkeit am Wasserzähler zu tun?

Schließen Sie, wenn möglich, das Absperrventil vor dem Zähler und fangen Sie austretendes Wasser auf. Melden Sie die Undichtigkeit umgehend bei uns; bei starkem Wasseraustritt kontaktieren Sie den Notdienst Ihres Wasserversorgers.

Mir fallen nach dem Wechsel ungewöhnliche Verbrauchswerte auf – was nun?

Neue Zähler sind geeicht und messen präzise; Abweichungen zum alten Gerät können z. B. an dessen Alter liegen. EGS kann Ihnen die dokumentierten Einbaudaten und Zählerstände bestätigen – für Fragen zu Abrechnung und Verbrauch sind Ihr Lieferant bzw. Ihr Netz- oder Messstellenbetreiber die richtigen Ansprechpartner.

Wen kontaktiere ich bei einem Notfall außerhalb der Erreichbarkeit?

Bei akuter Gefahr – etwa Gasgeruch, Brand oder Wasserrohrbruch – wenden Sie sich immer sofort an die Feuerwehr (112) bzw. den Störungs-/Notdienst Ihres Netz- oder Wasserversorgers; die Nummern finden Sie auf dessen Website oder Ihrer Abrechnung. Alle nicht dringenden EGS-Anliegen klären wir am nächsten Werktag.

Nicht fündig geworden? Rufen Sie uns an: +49 (0) 30 863 239 97 info@egs.energy — Bei Fragen zu Gerätetyp, Tarifen oder Ihrer Abrechnung ist Ihr Netz- bzw. Messstellenbetreiber der richtige Ansprechpartner; Sie finden ihn in Ihrem Terminanschreiben.